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Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen 2024

Blog: Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlage 2024

Maik Bader |

Seit Anfang des Jahres 2023 im Januar entfällt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen. Wenn Sie sich eine Solaranlage anschaffen möchten, zahlen Sie nun 19% weniger als noch im Jahre 2022. Somit können Sie nun vom dauerhaften Nullsteuersatz für eine PV-Anlage inkl. Stromspeicher profitieren. Wenn Sie bereits eine Anlage im Jahre 2022 gekauft haben, können Sie die Mehrwertsteuer rückerstatten lassen. Ebenso können Sie die Betriebskosten Ihrer Anlage rückerstatten lassen. In diesem Beitrag gehen wir auf diese Punkte genauer ein und beantworten offene Fragen.

 

Wichtiger Hinweis

Wir von HandelsHero bekommen häufig die frage gestellt, ob der Nullsteuersatz in nächster Zeit erschlossen oder begrenzt sein wird.

Die gute Nachricht ist, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sich dazu geäußert hat. Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen und Stromspeicher wird dauerhaft gültig sein und ist nicht befristet.

Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer und der Verkündung des unbegrenzten Nullsteuersatzes, ist es derzeit einer der attraktivsten Photovoltaik Förderungen in Deutschland. 

 

Welche Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit?  

Um eine PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer erwerben zu können, gibt es wenige Voraussetzungen die man aber erfüllen muss. Wir haben Ihnen die Punkte hier zusammengefasst:

  • Die Solaranlage muss auf oder in der Nähe von Ihrem Haus installiert werden. Wohnungen und Einfamilienhäuser sind davon betroffen. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk oder eine Anlage auf ihre Garage installieren lassen möchten, bedeutet es, dass die Anlage "in der Nähe" angeschlossen wird. 
  • Diese Steuerbefreiung gilt ohne Einschränkungen für PV-Anlagen bis 30 kWp, sowie für Solarspeicher.
  • Die Solaranlage muss ab dem 01.01.2023 in Betrieb sein. Das bedeutet, dass die Anlage mit dem Anschluss am öffentlichen Stromnetz angeschlossen sein muss. 

 

Sind Solarspeicher von der Mehrwertsteuer ebenfalls befreit? 

Die Befreiung der Mehrwertsteuer gilt ebenfalls für Solarspeicher. Es gilt bei einer PV-Anlage die unter 30kWp aufweist. 

Sie können komplette Solarspeicher oder einzelne Speichermodule erwerben. Alle sind von der Mehrwertsteuer befreit. 

 

Ist eine Wallbox von der Mehrwertsteuer befreit? 

Um es kurz und knapp zu fassen: Nein!

Eine Wallbox ist leider nicht von der Mehrwertsteuer befreit, denn die Wallbox ist keine wichtige Komponente für den Betrieb einer Photovoltaikanlage. 

Eine Wallbox dient dazu, dass Sie ein E-Auto laden können und kann in Verbindung einer kompletten PV-Anlage viel Geld sparen.

Ist ein Balkonkraftwerk von der Mehrwertsteuer befreit?

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt ebenfalls für Balkonkraftwerke. Mit einem Balkonkraftwerk können Sie nicht nur spürbar Geld sparen, sondern auch von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Ein Balkonkraftwerk ist für viele Verbraucher der perfekte Einstieg in die Welt der erneuerbaren Energien. 

 

Ist eine Installation ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit?

Wie bereits erwähnt, muss man ab dem 01.01.2023 keine Mehrwertsteuer mehr bei einem Kauf einer Photovoltaikanlage bezahlen und das selbe gilt ebenfalls für eine Installation einer PV-Anlage. Falls Sie schon eine Anlage im Jahre 2022 erworben haben, können Sie die Mehrwertsteuer rückwirkend beantragen.

Wichtig ist, dass Sie die Regelbesteuerung gewählt haben um eine Rückerstattung zu erlangen.

 

Fällt beim Betreiben einer Photovoltaikanlage zukünftig Umsatzsteuer an?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb ist und ins öffentliche Netz einspeist fällt keine Umsatzsteuer an.

Es fällt nur eine Umsatzsteuer an, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung § 19 UStG verzichtet.

 

Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für gemietete Solaranlagen?

Die Befreiung für die Mehrwertsteuer gilt für die Lieferung von einer Solaranlage und somit nicht für das Anmieten einer Solaranlage. 

Es gibt allerdings eine Ausnahme um eine Mehrwertsteuerbefreiung für gemietete Solaranlagen zu erhalten:

Am Ende der Mietdauer, kann gegen Zahlung einer geringen Summe der Mietvertrag auf den Mietenden übergehen und dieser Mietvertrag ist anschließend Mehrwertsteuerbefreit. 

Sie sollten immer in Erwägung ziehen, ob sich ein Kauf oder eine Miete für eine Photovoltaikanlage besser lohnt. Gerne helfen unsere Experten von HandelsHero bei der Entscheidung weiter. 

 

Welches Gesetz gilt für die Mehrwertsteuerbefreiung bei Solaranlagen?

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen und Stromspeicher regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG) und darin der § 12 Absatz 3 UStG.

Hier können Sie mehr über § 12 Absatz 3 UStG erfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html

 

Wie sieht der Bestellprozess aus?

Die betroffen Artikel sind mit 0% MwSt. im HandelsHero Shop ausgewiesen. 

Im Warenkorb und vor Abschluss der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Nullsteuer nach § 12 Absatz 3 UStG erfüllen. Nach dem Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail von uns mit der Auftragsbestätigung.

Sollten Sie oder wir von HandelsHero feststellen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden wir die Bestellung mit der gültigen Mehrwertsteuer korrigieren und machen Sie darauf aufmerksam, dass ein Differenzbetrag auszugleichen ist. 

Für Ihren Bestellwunsch mit MwSt. können Sie uns auch gerne direkt per E-Mail erreichen: info@handelshero.de 

 

 Zusammenfassung 

  • Seit 2023 zahlen Sie keine Mehrwertsteuer beim Kauf oder einer Installation von einer Photovoltaikanlage. Sie Zahlen 19% weniger als im Jahre 2022, somit ist eine Erstattung der Mehrwertsteuer nicht mehr nötig. 
  • Für eine Wallbox zahlen Sie nach wie vor 19% Mehrwertsteuer, weil die Wallbox keine wichtige Komponente für eine Photovoltaikanlage ist.
  • Wenn Solaranlagen vor dem Jahre 2023 installiert wurden, können Sie sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Um die Rückerstattung für die Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, dass Sie sich vorher für die Regelbesteuerung entschieden haben und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen.
  • Bei HandelsHero sind bereits alle relevanten Produkte mit 0% MwSt. ausgewiesen. Einfache und simple Abwicklung und wenn Sie fragen haben, sind die Experten von HandelsHero gerne für Sie da.